Kabinett beschließt Entwurf der Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlerevier

antikohle

Presseinformation – 698/9/2015
Start des Beteiligungsverfahrens am 29. September 2015

Die Staatskanzlei teilt mit:

Die Landesregierung hat den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier beschlossen.
Der langfristig erkennbare Rückgang der Braunkohleverstromung erfordert eine Neubewertung der Notwendigkeit des nach 2030 geplanten Umsiedlungsverfahrens. Die Leitentscheidung legt hierzu fest, dass der Tagebau Garzweiler II ist so zu verkleinern ist, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden. Die Tagebaue Hambach und Inden bleiben unverändert. Der Entwurf begründet, warum der Braunkohlenabbau zur Energieversorgung aber auch nach 2030 weiterhin erforderlich ist.

Ziel des Leitentscheidungs-Entwurfs ist insbesondere auch die positive Entwicklung von Holzweiler. Der Abbaubereich des Tagebaus wird daher so verändert, dass der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400 Meter festgelegt.

Zu dem Entwurf der Leitentscheidung wird nun ein öffentliches OnlineBeteiligungsverfahren durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, die Kreise und andere öffentlichen Institutionen können sich zu dem Entwurf auch im Internet äußern.

Zum Auftakt der öffentlichen Konsultation werden die wesentlichen Inhalte und das Konsultationsverfahren in einer öffentlichen Veranstaltung in Erkelenz am 29. September 2015, um 18.00 Uhr, vorgestellt und erläutert.
Die abschließende Entscheidung über die Leitentscheidung soll dann im kommenden Frühjahr gefasst werden.
Im Anschluss wird der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln den Braunkohlenplan Garzweiler II in einem mehrjährigen Verfahren ändern und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen.

Seite 2 von 3 Die vier Leitsätze des Entwurfs der Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier sind als Anlage beigefügt.

Weitere Information zum Erarbeitungsprozess der Leitentscheidung auf der Homepage der Landesregierung (http://www.land.nrw/landesregierung/landesplanung/).

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