Stellungnahme des Energietisches zum rot-rot-grünen Koalitionsvertrag

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Im Sprint zur Klimahauptstadt – Stellungnahme des Energietisches zum rot-rot-grünen Koalitionsvertrag

Das Abgeordnetenhaus hat den neuen und alten Bürgermeister Michael Müller wiedergewählt. Der neue rot-rot-grüne Senat kann seine Arbeit nun aufnehmen. Ein guter Zeitpunkt, um dessen energiepolitisches Programm der nächsten fünf Jahre zu prüfen. Aus Sicht des Berliner Energietisches sind die neuen Leitlinien für das Stromnetz und das landeseigene Stadtwerk besonders interessant. Für eine erfolgreiche Energiewende wegweisend sind zudem die nächsten Schritte gegen Energiearmut und für den Kohleausstieg. Dasselbe gilt für die Frage, wer in Zukunft die Gas- und Fernwärmenetze betreiben soll, schließlich liegen hier große Synergiepotenziale für ein rekommunalisiertes Stromnetz.

Das Bonsai-Stadtwerk wächst
Die Große Koalition hat die Berliner Stadtwerke gegründet, nur um sie anschließend so klein wie möglich zu halten. Mit einem Eigenkapital von 10 Millionen Euro wurde es zu Recht als „Bonsai-Stadtwerk“ verhöhnt. Der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag verspricht dagegen, das Stadtwerk als finanzstarken Akteur am Strommarkt zu etablieren und das Stromhandelsverbot aufzuheben. Das Stadtwerk könnte dann deutlich mehr Kunden werben – bislang beziehen nur 2.000 Berliner*innen ihren Strom von dort. Das nötige Eigenkapital soll bis zum Ende der Legislatur, je nach Geschäftstätigkeit, auf bis zu 150 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesem Geld soll das Stadtwerk eine Reihe von Aufgaben erfüllen: in die Strom und -Wärmeversorgung investieren; als Energiedienstleister die Modernisierung der öffentlichen Gebäude antreiben; Energieberatungen anbieten sowie weitere Mieterstromprojekte realisieren, für die der Senat zukünftig mit bis zu 10 Mio. Euro bürgt.
Ein durch das Abgeordnetenhaus gewählter Beirat, der nur zur Hälfte mit Abgeordneten besetzt werden darf, soll diese Aktivitäten begleiten und kontrollieren. Durch die Vorgabe externe Experten hinzuziehen, wird der Stadtwerke-Beirat wie der halbjährlich tagende „Steuerungskreis Energiewende“ der Zivilgesellschaft offenstehen. Der Energietisch wird seine Teilnahme an diesen Gremien selbstbewusst einfordern und für weitreichende Transparenzvorschriften und Mitbestimmungsrechte kämpfen. Immerhin werden seine Verdienste im Koalitionsvertrag ausdrücklich anerkannt: „Die Berliner*innen engagieren sich für den Klimaschutz, was nicht zuletzt 600.000 von ihnen beim Volksentscheid Energie gezeigt haben.“ Bei so viel Lob darf nicht vergessen werden, was den Berliner*innen am besagten 3. November 2013 besonders wichtig war: Strom der ökologisch und bezahlbar ist. Ein wichtiges Instrument dafür sind Sozialtarife, für die der Koalitionsvertrag aber nur einen vagen Prüfauftrag formuliert. Damit sich der Wechsel zum Stadtwerk lohnt, dürfen Sozialtarife nicht Sparvorgaben und Gewinninteressen geopfert werden. Einkommensschwache Berliner*innen müssen spürbar entlastet werden.

Netze in öffentliche Hand – zu 100 Prozent
Strom- und Gassperren sind die krasseste Form von Energiearmut. Bislang werden Schuldner nicht durch ein funktionierendes Sicherungsnetz aufgefangen, bei dem Versorger, Netzbetreiber, Jobcenter und Sozialämter im Ernstfall kooperieren, um Lösungen für Härtefälle zu finden. Rot-Rot-Grün hat sich das Ziel gesetzt, solche Absperrungen zu verringern. Besser wäre es aber, wenn sie in Zukunft komplett verhindert werden. Ohne die Netzinfrastruktur zu rekommunalisieren und sie anders als Vattenfall sozial verantwortlich zu bewirtschaften, wird dies nicht zu schaffen sein.
Das Vergabeverfahren für das Stromnetz wird womöglich noch in diesem Jahr abgeschlossen. Neben Vattenfall und der Bürgerenergie Berlin hat auch das Land Berlin, über die eigene Gesellschaft Berlin Energie, ein Angebot unterbreitet. Letztere soll nach dem erklärten Willen des neuen Senats das Eigentum am Stromnetz unter allen Umständen erwerben. Im Koalitionsvertrag wird dies erfreulich konsequent festgeschrieben: „Die Koalition strebt eine 100-prozentige Rekommunalisierung des Stromnetzes zum Ertragswert an, unabhängig vom Ausgang des Konzessionsverfahrens.“ Trotz dieser deutlichen Ansage bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang den privaten Bietern Minderheitsbeteiligungen, die Rot-Rot-Grün als Option nennt, angeboten werden. Der Energietisch hat sich stets für ein von den Nutzer*innen demokratisch kontrolliertes Netz ausgesprochen, das allein dem Gemeinwohl der Berliner*innen dient. Dies wird nur sichergestellt, wenn die Netz-Nutzer*innen als demokratische Gemeinschaft die alleinige Kontrolle über das Netz haben. Private Anteilseigner wären nicht wie das Land Berlin dem Allgemeinwohl verpflichtet. Selbst kleine Beteiligungen in Höhe von 5% können genügen, die Geschäftsziele von Allgemeinwohlorientierung in Richtung Rendite-Maximierung zu verlagern.
Neben dem Stromnetz sind auch die Gas- und Wärmenetze tragende Säulen einer nachhaltigen Daseinsvorsorge. Eine solche umfassende Rekommunalisierung könnte mit dem neuen Senat gelingen. Immerhin strebt die neue Koalition nicht nur eine Regulierung der Fernwärmeversorgung an, zum Beispiel über CO2-Grenzwerte, sondern wird auch deren Übernahme prüfen. Der anteilige Erwerb der Gasag ist im ersten Versuch durch Vattenfall und Engie juristisch verhindert worden. Dennoch bekennt sich Rot-Rot-Grün weiterhin zum Rückkauf. Allerdings unter der Voraussetzung, „dass der Kaufpreis nicht über dem Ertragswert liegt, den das Gasnetz im Falle einer konsequenten Klimaschutzpolitik, die Berlin bis 2050 klimaneutral macht, noch hätte.“ Richtig ist, dass der Verbrauch von fossilem Gas deutlich sinken sollte, damit Berlin seine Klimaziele einhalten kann. Allerdings wird das Gasnetz dadurch nicht zwangsläufig nutzlos und unwirtschaftlich. Schließlich ergeben sich in einer intelligenten erneuerbaren Energieversorgung Synergien zwischen Wärme, Gas und Strom. Hier fehlt es der neuen Regierung an Mut und Innovationskraft.

Berlin kohlefrei – aber nicht erst 2030

Bis 2050 soll Berlin klimaneutral werden. Unter dieser Leitlinie steht die Energiepolitik des neuen Senats. Dabei folgt er früheren Energiewende-Beschlüssen des Bundestages, die vor der Ratifizierung des neuen Pariser Weltklimavertrags gefällt wurden. Darin wurde bekanntlich das Ziel vorgeben, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu beschränken. Im Enquete-Bericht Neue Energie für Berlin, auf den sich der Koalitionsvertrag wesentlich stützt, konnte diese Korrektur noch nicht berücksichtigt werden. Die in vielerlei Hinsicht fortschrittliche Programmatik der neuen Regierung steht deshalb insgesamt unter dem Vorbehalt, ob sie den Anforderungen einer klimagerechten Energiepolitik wirklich genügt.
Konkret zeigt sich dies bei den Beschlüssen zum Kohleausstieg. Nach dem Ausstieg aus der Braunkohle, den Vattenfall für das Kraftwerk Klingenberg zum Mai 2017 verkündet hat, sollen die drei verbleibenden Steinkohlekraftwerke bis „spätestens 2030“ abgeschaltet werden. Diese vage Formulierung wird nicht ausreichen, um die Berliner Strom- und Wärmeversorgung schnell genug zu dekarbonisieren – wie Berechnungen des New Climate Insitute zu den Pariser Klimazielen zeigen. Sie bleibt auch hinter den aktuellen Forderungen der Grünen Bundespartei zurück, die einen Kohleausstieg bis 2025 fordert. Zwar möchte Rot-Rot-Grün verbindliche Ausstiegsfahrpläne für die Berliner Steinkohle aufstellen, allerdings ist sehr fraglich, ob diese auch über mehrere Legislaturen bestehen bleiben. Ambitionierter Klimaschutz beginnt jetzt und verschiebt die anstehenden Herausforderungen nicht in die Zukunft. Ob sich SPD, Linkspartei und Grüne an diesen Maßstäben messen lassen können, wird sich unter anderem beim angekündigten Wärmegesetz zeigen. Dafür braucht es in erster Linie Konzepte und eine Leitstudie, die den Weg in eine 100 Prozent erneuerbare Wärmeversorgung aufzeigen. Positiv hervorzuheben ist, dass der Senat im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung mit Brandenburg darauf drängen möchte, keine weiteren Tagebaue aufzuschließen. Der neue Kohle-Eigentümer, die Lausitzer Energie Bergbau AG (LEAG), wird sich dagegen mit aller Macht wehren, sofern er mit Gewinnen aus neuen Tagebauen kalkuliert.
Umso wichtiger wird es sein, dass der Energietisch dem neuen Senat weiter auf den Zahn fühlt – gemeinsam mit den anderen Umwelt- und Klimaorganisation der Stadt. Ob es die Neuaufstellung des Stadtwerks oder die Vergabe des Stromnetzes ist, die energiepolitischen Aufgaben bleiben groß und zahlreich. Die Berliner Zivilgesellschaft hat einen Kurswechsel angestoßen. Doch von der klimaneutralen Stadt sind wir noch weit entfernt und wir haben keine Zeit zu verlieren.

NaturFreunde: Forderungen zu Klimaschutz vor der 21. UN-Klimaschutzkonferenz

NaturFreunde

Der vom Menschen verursachte Klimawandel gehört zu den großen Herausforderungen un-serer Zeit. Anfang Dezember 2016 findet in Paris die 21. UN-Klimaschutzkonferenz (COP 21) statt. In der französischen Hauptstadt soll der internationale Klimaschutz neu geregelt wer-den. Bisher gilt der Kyoto-Vertrag, der Reduktionsziele für die Industriestaaten aufgestellt, die allerdings von den meisten nicht erfüllt werden. Und die USA, auf die wesentliche Rege-lungen zurückgehen, haben den Vertrag nicht unterschrieben, gehörten in den vergangenen 20 Jahren zu den Hauptbremsern. Die Naturfreunde fordern von der COP 21 ein Abkommen, das klare Ziele für alle Länder festschreibt und solidarische Formen der Finanzierung und des Technologietransfers findet. Vor diesem Hintergrund stellt die NFI folgende Forderungen.

• Der Klimaschutz muss sofort verstärkt werden: Die bestehenden Regelungen und auch die bisher für Paris erarbeiteten Vorschläge reichen bei weitem nicht aus, um einen wirksamen Klimaschutz zu erreichen. Die Naturfreunde erwarten insbesondere von den Regierungen der EU, dass sie sich für völkerrechtlich bindende Klimaverein-barungen einsetzen, damit die globale Erderwärmung deutlich unter einer Erwär-mung um 2 Grad Celsius abgebremst wird. Wir fordern von der EU:

  • bis spätestens 2050 müssen alle Staaten vollständig aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas aussteigen, zu einer Effizienzrevolution bei der Nutzung und Wandlung von Energie kommen und die Energieversorgung auf erneuerbare Energieträgern umstellen;
  • völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen für den Klimaschutz zu beschließen;
  • einen Internationalen Klimagerichtshof einzusetzen, der die Nichteinhaltung des Klimaschutzes durchgreifend sanktioniert;
  • alle Länder in einen internationalen Klimavertrag einzubeziehen, der sich an dem Ziel orientiert, dass die Treibhausgase weltweit auf höchstens 2 Tonnen pro Person begrenzt werden. Als verbindliche Zwischenziele müssen bis 2020 mindestens 25 Prozent Treibhausgasemissionen, bis 2030 mindestens 40 Pro-zent und bis 2040 mindestens 60 Prozent Reduktion verbindlich vereinbart werden;
  • sich für eine periodische Verschärfung der Minderungsziele einzusetzen;
  • festzulegen, dass die vereinbarten Ziele alle fünf Jahre überprüft und weiter-entwickelt werden;
  • eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einzunehmen, insbesondere die starken Volkswirtschaften. Alle EU-Staaten müssen auf ein nationales Klimaschutzge-setz verpflichtet werden.

• Der Klimaschutz erfordert den ökologischen Umbau: Klimaschutz ist nur zu verwirklichen, wenn nicht länger quantitatives Wachstum zum Maßstab gemacht wird, sondern es zu einer ökologischen und solaren Kreislaufwirtschaft und zu mehr Gerechtigkeit in und zwischen den Gesellschaften kommt. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen den Umbau in allen klimarelevanten Bereichen beginnen. Wir fordern von der EU:

  •   eine grundlegende Energiewende. Wir erwarten von der EU die Verabschie-dung einer EU-weiten Verordnung für den schnellstmöglichen Ausstieg aus der klimaschädlichen Verbrennung von Braun- und Steinkohle;
  • eine koordinierte Strategie zur absoluten Senkung des Energieverbrauchs durch Programme zur Effizienzsteigerung und zur Einsparung von Energie;
  • das Verbot neuer Atomreaktoren und den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie;
  • die Einleitung eines Prozesses für die Beendigung des umweltzerstörenden Abbaus von Kohle;
  • angesichts des voranschreitenden Klimawandels energiepolitische Weichenstellungen für eine dezentrale und erneuerbare Energieversorgung, auch alle geplanten Hochspannungstrassen innerhalb der EU müssen auf den Prüfstand gestellt werden;
  • die Einleitung einer Verkehrswende, insbesondere den koordinierten Ausbau der Infrastruktur für die Bahn und die Verlagerung der Transporte auf die Schiene;
  • eine gerechte und naturnahe Landwirtschaft durch eine Agrarwende in allen Ländern der EU, in der EU-Politik und in den internationalen Handels- und Subventionssystemen.

• Der Klimaschutz muss gerecht finanziert werden: Der Klimaschutz ist auch eine Gerechtigkeitsfrage. Die Industriestaaten sind pro Kopf noch immer die Hauptverursa-chen und sie haben historisch die Belastungen aufgebaut. Auch müssen sie vorange-hen, weil nur sie über die notwendigen finanziellen und technologischen Voraussetzungen verfügen. Die Naturfreunde fordern:

  • den weltweiten Klimaschutz gerecht zu finanzieren. Die Staaten des globalen Nordens tragen die Hauptverantwortung, eine globale Klimagerechtigkeit zu verwirklichen. Statt weiter an dem fragwürdigen Emissionshandel festzuhalten, muss eine globale Senkungsstrategie mit einer solidarischen Finanzierung verbunden werden;
  • die EU auf, sich für konkrete Finanz- und Technologievereinbarungen mit den Staaten des globalen Südens einzusetzen, um die Auswirkungen des Klima-wandels in den betroffenen Regionen abzumildern. Die Regionen, die schon seit Jahrzehnten den Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind, ohne selbst nennenswert Emissionen verursacht zu haben, müssen massiv unterstützt werden. Nach Angaben des Umweltprogrammes der UN (UNEP) werden bis 2030 allein die Anpassungskosten für die Klimafolgen in den Ländern des globalen Südens bei 150 Mrd. USD pro Jahr liegen. Im Jahr 2050 werden diese Kosten auf 250 bis 500 Mrd. USD ansteigen. Hierfür muss ein internationaler Klimafonds aufgelegt werden;
  • von den Staaten der EU, dass sie ab nächstes Jahr dafür mindestens 50 Milli-arden Euro pro Jahr zur Verfügung stellen und dieser Betrag bis 2030 sukzessive erhöht wird. Diese Vereinbarungen müssen völkerrechtlich festgeschrie-ben werden und dürfen nicht aus der bereits bestehenden Entwicklungszu-sammenarbeit finanziert werden.

Klimaschutz ist Notwendigkeit und Chance: Die Naturfreunde sind der Auffassung, dass eine sozialökologische Transformation dringend notwendig ist. Im Kern muss dabei soziale und ökologische Gerechtigkeit miteinander verbunden werden. Wir wollen eine Welt gestalten, die weder Mangel noch Überfluss kennt. Dann werden wir in einer solidarischen Gesellschaft mehr Lebensqualität verwirklichen. Dazu fordern wir:

  • mehr Innovationen und Forschung z. B. für eine emissionsarme Mobilität bis zu Zero-Emissionen, energieautarke Gebäude und eine nachhaltige Energieproduktion. Die Energiewende macht Europa unabhängiger, stärker und le-benswert, aber sie ist eine Machtauseinandersetzung mit starken Unterneh-men. Deshalb muss es zu einer Demokratisierung und grundlegenden Ausrichtung auf Dezentralität und Kommunalisierung kommen;
  • mehr Demokratie zu verwirklichen und klare Transparenzregeln zu vereinba-ren, die eine konkrete Überprüfung der Ziele möglich machen;
  • eine gerechte und faire Verteilung der finanziellen Lasten.