Lausitzer-Kohle-Rundbrief vom 27. Dezember 2018

Brunicowy Rozglěd

Rundbrief vom 19.12.2018

  1. Lausitzer Waldspaziergang am 30. März 2019
  2. Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen? – Keine bis 2040 reichenden Tagebau-Genehmigungen in Brandenburg
  3. Brandenburgische Steuerzahler fördern tschechischem Milliardär eine „big battery“
  4. Stadt Leipzig will ihre Fernwärmeversorgung von Braunkohle unabhängig machen
  5. Rechtsgutachten des BMU zu Kraftwerksabschaltungen
  6. Kein Entschädigungsanspruch für Verkleinerung von Tagebauen

1. Lausitzer Waldspaziergang am 30. März 2019

Die Umweltgruppe Cottbus lädt schon jetzt für Sonnabend, den 30. März zu einem öffentlichen Waldspaziergang in der Lausitz ein. Nachdem wir vor einigen Wochen die Klimapilger durch das Vorfeld des Tagebaues Jänschwalde bis zum bedrohten Wald bei Taubendorf begleitet haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass noch viel mehr Menschen direkt vor Ort sehen sollten, wie der Tagebau die Landschaft Schritt für Schritt zerstört. Wir sorgen für sachkundige Erklärungen entlang des Weges. Und natürlich wird es auch Möglichkeiten geben, seine Meinung zum Gesehenen auszudrücken! Wir treffen uns voraussichtlich um 11:30 Uhr, Details zu Treffpunkt und Strecke folgen. Da es schon viele Nachfragen gab: Am ersten Sonntag im Januar findet keine Protestveranstaltung statt.

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Nebel und Verwüstung: die Klimapilger liefen hier nicht nach Mordor, sondern durch das Vorfeld des Tagebaues Jänschwalde (Foto: C. Seidel)

2. Will Woidke die Öffentlichkeit über Kohleausstieg täuschen? – Keine bis 2040 reichenden Tagebau-Genehmigungen in Brandenburg

Am Montag (17.12.) behauptete der brandenburgische Ministerpräsidenten Woidke in der Landespressekonferenz, derzeitige Braunkohle-Genehmigungen würden bis 2040 laufen würden und ein früherer Ausstieg Entschädigungen an die Betreiber erfordern. Tatsächlich will der Tagebaubetreiber LEAG die bisher genehmigten Tagebaue Jänschwalde bis 2023 und Welzow-Süd I bis 2033 betreiben. Braunkohle-Genehmigungen bis 2040 gibt es in Brandenburg nicht. Es stellt sich die deshalb Frage, ob Herr Woidke die Öffentlichkeit bewusst täuschen will. Oder will die Landesregierung noch extra weitere Genehmigungen erteilen, um der LEAG Schadensersatz-Ansprüche zu verschaffen.

Anfang des Jahres 2018 genehmigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine zeitliche Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Welzow-Süd Teilfeld I, dessen Betrieb laut Antrag der LEAG „voraussichtlich Ende 2033 abgeschlossen sein wird“. Beim zweiten brandenburgischen Tagebau Jänschwalde ist der 1994 genehmigte Rahmenbetriebsplan bis zum Jahr 2019 befristet, eine Verlängerung über 2019 hinaus ist bisher von der LEAG nicht beantragt worden. Die LEAG hat jedoch angekündigt, diesen Tagebau noch bis 2023 betreiben zu wollen. Ein bergrechtlicher Antrag zum Abbau des Kohlefeldes Welzow-Süd II existiert bisher nicht.

Zudem ist juristisch umstritten, ob genehmigte Rahmenbetriebspläne ausreichen, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Die einzelnen Jahresscheiben der Tagebaue müssen gesondert als Hauptbetriebspläne genehmigt werden. Die Genehmigung ist nach § 55 Bundesberggesetz beispielsweise dann zu versagen, wenn durch den Tagebau gemeinschädliche Einwirkungen zu erwarten sind. Genehmigungen von Kraftwerken haben grundsätzlich keine festgelegten Laufzeiten, auf die sich Woidke bezogen haben könnte.

3. Brandenburgische Steuerzahler fördern tschechischem Milliardär eine „big battery“

Am 17. Dezember kündigte die LEAG in Schwarze Pumpe die Investition in eine 50 Megawatt-Batterie direkt am Kraftwerk Schwarze Pumpe an. Durch die Zwischenspeicherung von Strom soll das verschleißintensive rauf- und runterregeln des Kraftwerkes vermindert werden.
Stromspeicher gehören zur Energiewende, wenn sie erneuerbare Energien zwischenspeichern, bis sie gebraucht werden. Speicherkapazitäten zu bauen und sie dann für Braunkohlestrom zu nutzen, steht diesem Ziel offensichtlich entgegen. Ist die Batterie billiger als der Kraftwerksverschleiß, kann der Betreiber natürlich auf eigene Kosten speichern – aber nicht nicht den Steuerzahler damit belästigen. Doch in Brandenburg soll genau das passieren: Mit 4 Millionen Euro will das Land Brandenburg das Projekt fördern. Moment mal, war Wirtschaftsminister Steinbach nicht bis zu seiner Ernennung im LEAG-Aufsichtsrat? Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Bauen soll die große Batterie laut Presseberichten das Energieunternehmen Egem aus dem tschechischen Budweis. Nicht zufällig ein tschechisches Unternehmen, sondern eine Tochterfirma der EPH-Tochter EP Industries. Auf diese Weise bleibt noch mehr vom deutschen Steuergeld in den Taschen des Milliardärs Křetinský.

Die Lausitzer Rundschau vom 18. Dezember lobte das Projekt in so hohen Tönen, dass Fakten dabei auf der Strecke blieben. So wurde das Projekt zu „Deutschlands größtem Speicher“ erklärt und Schwarze Pumpe zum „modernsten LEAG-Kraftwerk“. Bisher lobte die LEAG jedenfalls den zehn Jahre jüngeren Block in Boxberg als ihr modernstes Kraftwerk und mindestens zweiundzwanzig deutsche Pumpspeicherwerke sind nach wie vor deutlich größere Speicher, aber recherchieren ist vielleicht nicht jedermanns Sache.

4. Stadt Leipzig will ihre Fernwärmeversorgung von Braunkohle unabhängig machen

Wie die Leipziger Stadtverwaltung am 5. Dezember auf ihrer Internetseite mitteilte, will sich die Stadt bei der Wärmeversorgung unabhängig von der Braunkohle machen. Ein in den vergangenen Monaten durch die Leipziger Stadtwerke erarbeitetes Zukunftskonzept für die nachhaltige Wärmeversorgung Leipzigs kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verzicht auf Fernwärme aus dem Braunkohlekraftwerk Lippendorf technisch machbar ist. Das Kraftwerk im mitteldeutschen Kohlerevier gehört zur Hälfte der LEAG, die ansonsten die Lausitzer Kraftwerke und Tagebaue betreibt.

„Wir wollen in Leipzig ein klares Signal setzen: Es ist möglich, eine 600.000-Einwohner-Stadt ohne Braunkohle zu versorgen“, sagt Oberbürgermeister Burkhard Jung. Karsten Rogall, Geschäftsführer der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft erklärt: „In unserem Zielportfolio setzen wir auf einen Technologiemix aus solarthermischen und Biomasseanlagen ebenso wie gasbasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Darüber hinaus werden Speichertechnologien eine zunehmende Rolle in der Fernwärmeversorgung spielen, die die Wirtschaftlichkeit unseres Erzeugungsparks weiter erhöhen.“ Dabei haben die Stadtwerke bereits mit der Weiterentwicklung des Fernwärmesystems begonnen und im vergangenen Jahr an vier Standorten in Leipzig kompakte Blockheizkraftwerke in Betrieb genommen. Zwei weitere folgen 2019. Durch moderne Anlagen mit ihren besseren und damit wirtschaftlicheren Wirkungsgraden „gewährleisten wir, dass durch die Umstellung der Wärmeerzeugung im Vergleich zur bisherigen Versorgung aus dem Kraftwerk Lippendorf keine höheren Preise auf die Leipzigerinnen und Leipziger zukommen“, betont Rogall.

Auf Wunsch des Stadtrats wurde auch die Machbarkeit eines Ausstiegs aus dem Liefervertrag mit dem Kraftwerk Lippendorf von den Stadtwerken geprüft. Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden in den Ausschüssen beraten. Erste Entscheidungen stehen im Frühsommer 2019 an.

5. Rechtsgutachten des BMU zu Kraftwerksabschaltungen

Das Bundesumweltministerium hat vor wenigen Tagen ein Gutachten mit dem Titel „Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken“ veröffentlicht. Darin kommen die Rechtsanwälte Prof. Schomerus und Rechtsanwalt Franßen unter anderem zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

Dem Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich gestattet, den Betrieb von Kraftwerken vorzeitig einzustellen. Er darf auch in geltende Genehmigungen eingreifen.
Regelungen über Kraftwerksstilllegungen sind keine Enteignung, sondern Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums. Grundsätzlich besteht daher kein Entschädigungsanspruch wegen der Stilllegung eines Kohlekraftwerks.

Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet, die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Unternehmen so gering wie möglich (das heißt ohne Abstriche bei den gesetzlich verfolgten Zielen) zu halten und Belastungen gleichmäßig zu verteilen. Differenzierungen sind bei Vorliegen sachlicher Gründe gerechtfertigt.
Das BMU hatte das Gutachten im Januar 2018 im Zusammenhang mit dem Klimaschutzplan 2025“ vergeben. Es wurde Mitte November 2018 vorgelegt und erst jetzt hier veröffentlicht.

6. Kein Entschädigungsanspruch für Verkleinerung von Tagebauen

Prof. Dr. Stefan Klinski, Professor für Wirtschaftsrecht, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) hat einen rechtswissenschaftlichen Vermerk „zur verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Kohleausstiegs“ verfasst und veröffentlicht. Hier wird auch die viel diskutierte Zusammenhang zwischen Kraftwerken und Tagebauen behandelt. Sein Ergebnis: Nur wo die Ausnutzung bestandskräftig zugelassener Hauptbetriebspläne (in der Regel Zwei-Jahres-Scheiben des Abbaus) unmöglich gemacht würde, wären Entschädigungen zu zahlen. Auf Grundlage von Rahmenbetriebsplänen (d.h. für den gesamten Tagebau) wären nur vorbereitende Maßnahmen auszugleichen – und das auch nur, soweit diese bereits erfolgt sind, und ohne den Einschluss etwaiger Gewinne. Eingriffe in bestandskräftige HBPs lassen sich in einem Kohleausstiegsgesetz leicht vermeiden und Entschädigungen für vorbereitende Maßnahmen wären um Größenordnungen geringer als die von der Kohlenwirtschaft und ihren Lobbyisten verbreiteten Zahlen.

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[Lausitzer-kohle] Rundbrief: Tagebau entwässert Seen, Kohlekonzern erpresst die Politik

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1. Protestwanderung gegen Tagebauschäden am 7. Januar von Kerkwitz nach Taubendorf
2. Tagebau Jänschwalde entwässert mehrere Seen
3. Martin Schulz verkündet den Kohleausstieg
4. Kohlekonzern EPH erpresst deutsche Politik

1. Protestwanderung gegen Tagebauschäden am 7. Januar von Kerkwitz nach Taubendorf

Für Sonntag, den 7. Januar laden Anwohner und Umweltgruppen zu einer Protestwanderung gegen Tagebauschäden ein. Am traditionellen Termin des Sternmarsches gegen neue Tagebaue gibt es in diesem Jahr eine Winterwanderung von Kerkwitz nach Taubendorf.

„Nach zehn Jahren erfolgreichen Widerstands gegen die Abbaggerung von Kerkwitz, Atterwasch und Grabko wollen wir weiter zusammenhalten. Der Grundwasserentzug bedroht nach wie vor die Seen, Wälder und Schutzgebiete, die unsere Region lebenswert machen. Die Schäden nehmen seit Jahren zu und werden mit jedem Meter Tagebaufortschritt stärker.“ sagt Christian Huschga aus Atterwasch.

Der Tagebau Jänschwalde droht zudem bis auf wenige Meter an Taubendorf heranzurücken. Die Gemeinde Schenkendöbern fordert in einem Brief an die Landesplanungsbehörde einen größeren Abstand des Tagebaues zum Dorf, um die Bewohner vor Lärm und Staub zu schützen. Eine Ausdehnung des Tagebaus bis Taubendorf wäre zudem nur durch die Enteignung privater Waldgrundstücke durchsetzbar – in den Zeiten der Energiewende ein absurder Vorgang.

Treffpunkt zur Wanderung ist um 13:00 Uhr am „Dreieck“ in der Ortsmitte in Kerkwitz. Die Anreise nach Kerkwitz ist auch mit der Bahn möglich. Die 4,5 Kilometer lange Strecke führt zur Taubendorfer Mahnglocke. Dort erwarten die Teilnehmer heiße Getränke, Kuchen, Informationen und Gespräche. Veranstalter der Wanderung sind die Agenda 21 der Gemeinde Schenkendöbern und die GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus.

2. Tagebau Jänschwalde entwässert mehrere Seen

Das brandenburgische Umweltministerium hat am 6. Dezember gegenüber dem RBB bestätigt, dass der Wasserspiegel von insgesamt sieben Seen im Umland der Stadt Guben durch den Tagebau Jänschwalde absinkt. Eindeutige Tagebaufolgen gibt es demnach beim Pastlingsee, Großsee, Kleinsee und Pinnower See, beim Schenkendöberner und Deulowitzer See schließt das Landesamt sie nicht mehr aus.

Bei der Grundwasserabsenkung führt der Tagebaubetreiber die Öffentlichkeit seit Jahren an der Nase herum. Die Aussagen des Landesamtes bestätigen, dass die Grundwasserabsenkung deutlich weiter reicht, als vom Unternehmen zugegeben. Badeseen, Wälder und Schutzgebiete sind gleichermaßen betroffen. Die GRÜNE LIGA fordert, das Voranschreiten der Tagebauentwässerung nach Norden zu stoppen.

Die Hydrologen des Ministeriums sehen beispielsweise im Bereich des Großsees und Kleinsees bereits eine tagebaubedingte Absenkung des Wassers um einem Meter, wo es nach Darstellung der LEAG-Konzerns noch gar keine Bergbaufolgen geben dürfte. Die aktuellste von der LEAG an die Bergbehörde berichtete angebliche „Beeinflussungslinie“ ist uns durch eine Akteneinsicht bekannt.

Die Landesregierung misst beim Tagebau mit zweierlei Maß: Während für den geplanten Cottbuser Tagebausee massive Propaganda gemacht und öffentliche Gelder bewilligt werden, schweigt die Politik, wenn der Tagebau funktionierende Erholungsgebiete wie den Pinnower See gefährdet. Dort sind etwa 500 Bungalows, Hotel, Tauchschule und Campingplatz betroffen.
Bereits im März 2017 stellte das Landesumweltministerium offiziell fest, dass der Wasserverlust im Pastlingsee zum größten Teil durch den Tagebau verursacht ist. Der Tagebaubetreiber Vattenfall (jetzt LEAG) hatte das zuvor jahrelang geleugnet. Doch bis heute verzögern die Landesbehörden die nötigen rechtlichen Konsequenzen gegenüber der LEAG.

In der heutigen Landtagssitzung (14. Dezember) bestätigte nun Umweltminister Vogelsänger auf Anfrage der bündnisgrünen Abgeordneten Heide Schinowsky, das montanhydrologische Monitoring und das Grundwassermodell der LEAG sollten aktualisiert und die Ergebnisse im ersten Quartal 2018 „gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt, der LEAG und der Bergbehörde bewertet“ werden. Soll also wieder der Tagebaubetreiber selbst beurteilen, ob er verantwortlich ist? Eine unabhängige Klärung der Ursachen sieht anders aus. Das Thema wird auch am 17. Januar im Umweltausschuss des Landtages öffentlich diskutiert.

Das Thema sorgte bereit bundesweit für Aufmerksamkeit, so wurde unsere Pressemitteilung vom 7. Dezember in n-tv, Lausitzer Rundschau, niederlausitz-aktuell, Berliner Morgenpost, MOZ, PNN, SVZ-Schweriner Volkszeitung, Süddeutsche Zeitung und Der Prignitzer zitiert, auch MAZ und BILD berichteten über das Thema. (Foto Kleinsee: ideengruen)

3. Martin Schulz verkündet den Kohleausstieg

In seiner Bewerbungsrede als SPD-Parteivorsitzender ließ Martin Schulz am vergangenen Donnerstag (7. Dezember) keine Zweifel daran, dass ein Ausstieg aus der Braunkohle notwendig ist. Die entsprechende Passage seiner Rede wurde schon Minuten später in den Radionachrichten etwa bei Antenne Brandenburg gesendet. Die Lausitzer Printmedien gaben sich etwas weniger Mühe mit dieser Nachricht, man kann auch nicht ausschließen, dass sie hier und da bewusst totgeschwiegen wurde. Wir nehmen uns die Zeit, die Originalpassage hier etwas ausführlicher zu zitieren, als die Radionachrichten:

„Die Erfüllung des Versprechens, dass wir der nächsten Generation eine intakte Welt hinterlassen, das ist der Prüfstein für unsere politische Existenzberechtigung. Der Klimawandel ist die große Herausforderung unseres Zeitalters. Ich selbst komme aus einer Kohleregion. Ich habe miterlebt, wie die Steinkohlebergwerke geschlossen wurden und tausende Kumpel ihre Arbeit verloren. Das sind bittere Momente.

Ich habe in meiner Zeit als Bürgermeister auch erlebt, wie wir es geschafft haben, dass niemand arbeitslos blieb, weil wir vorausgeplant hatten, weil wir Angebote für die Beschäftigten und die Regionen machen konnten. Und jetzt stehen wir vor einer ähnlichen Situation bei der Braunkohle. Die Wahrheit ist doch: Wir wollen die Klimaziele erreichen. Die Wahrheit ist auch: Das geht einher mit einem Ende der Kohleverstromung.

Das wissen die Menschen in der Lausitz. Die Menschen im mitteldeutschen und meine Nachbarn im rheinischen Revier wissen das. Diesen Menschen hilft keine Realitätsverweigerung. Ihnen hilft nur ein Zukunftskonzept. Aufgabe der Sozialdemokratie ist es nicht, Strukturen der Vergangenheit zu konservieren. Aufgabe der Sozialdemokratie ist es, eine Perspektive für die Zukunft zu geben!

Deshalb werden wir uns um diese Perspektiven kümmern! Wir werden uns darum kümmern, dass der Umbau gelingt. Aber das will ich Euch sagen: Nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit. Auch nicht auf Kosten der Beschäftigten. Ja, dafür brauchen wir Milliardeninvestitionen in die Netze und Angebote für die Regionen.“ (Redewortlaut auf der SPD-Homepage, Hervorhebungen Grüne Liga)

Bedeutsam ist diese Aussage nicht etwa, weil man schon wüsste, wie konsequent Schulz in einer großen Koalition seinen Worten Taten folgen lassen würde. Bedeutsam ist aber das Signal an die Lausitz, dass die Einhaltung der Klimaziele durch Reduktion der Braunkohleverstromung keine bündnisgrüne Radikalposition war, die mit den Jamaika-Sondierungen gestorben wäre. In der Lausitz wird genau das seit Wochen immer wieder verbreitet. Tatsächlich ist in der deutschen Klimaschutzdebatte das Revierkonzept der LEAG die radikale Position, weil es die zu DDR-Zeiten gebauten Kraftwerksbklöcke bis nach 2030 in Betrieb lassen und mit Proschim und Mühlrose noch weitere Dörfer in Anspruch nehmen will.

Schulz machte seine Äußerung zudem in Gegenwart von Dietmar Woidke, der noch drei Tage zuvor auf der Barbarafeier der LEAG die üblichen Kraftsprüche zur Braunkohle abgesondert hatte und sich jetzt fragen muss, ob mit der „Realitätsverweigerung“ vielleicht seine Landesregierung gemeint war.

4. Kohlekonzern EPH erpresst deutsche Politik

Laut einem gestern veröffentlichten Interview im Wirtschaftsmagazin „Capital“ will EPH nur dann für die Tagebaufolgekosten ihrer Tochterfirma LEAG Verantwortung übernehmen, wenn die deutsche Politik gleichbleibende Geschäftsbedingungen für die Braunkohle garantiert.

Die GRÜNE LIGA fordert die Landes- und Bundespolitik auf, sich nicht vom Braunkohlekonzern erpressen zu lassen: Der tschechische Energiekonzern EPH benutzt sein verschachteltes Firmenkonstrukt offenbar, um die deutsche Politik zu erpressen. Dem Konzern müssen jetzt sofort entschlossen die Grenzen aufgezeigt werden.

Mit der Festlegung von Sicherheitsleistungen und der Einführung des Wassernutzungsentgeltes für Braunkohletagebaue hat die Politik verschiedene Möglichkeiten, Geld für die Folgekosten der Tagebaue zu sichern. Der Vattenfall-Konzern hat im Zuge des Verkaufs der Lausitzer Braunkohlesparte 1,7 Milliarden Euro für Folgekosten an EPH übertragen, als Betreiber der Tagebaue agiert aber das Tochterunternehmen LEAG mit nur 14 Millionen Euro Stammkapital. Im Fall einer Insolvenz zahlen die Bundesländer für die Tagebaurekultivierung.

Das Bundesberggesetz bietet die Möglichkeit, bei jeder Genehmigung von Betriebsplänen Sicherheitsleistungen anzuordnen, um die Rekultivierung sicherzustellen. Dass die brandenburgischen und sächsischen Bergbehörden unter den Wirtschaftsministern Gerber und Dulig nicht längst Sicherheitsleistungen angeordnet haben, ist grobe Fahrlässigkeit auf Kosten der Steuerzahler. Beide Minister sollten die persönliche Verantwortung für den Schaden übernehmen, der dem Steuerzahler droht.

Jan Špringl, Manager des tschechischen EPH-Konzerns hatte heute  gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Capital erstmals eingeräumt, dass die EPH nicht für die Verpflichtungen ihrer Lausitzer Tochter LEAG haftet. Man sei zu einer sogenannte Patronatserklärung bereit, „wenn die Politik die Rahmenbedingungen für unser Geschäft nicht ändert“, wird Špringl zitiert. (Pressemitteilung 13.12.2017)

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