LEAG hat Pressemitteilung zum Abriss der Häuser in Mühlrose veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die LEAG hat heute eine Pressemitteilung zum Abriss der Häuser in Mühlrose veröffentlicht. Diese enthält mehrere irreführende Darstellungen. Daher hier wichtige Fakten zu Ihrer Information:

  • Die Zwangsumsiedlung des gesamten Dorfes Mühlrose ist nicht rechtskräftig, es liegt nur ein privater Vertrag zwischen dem Konzern und Anwohnenden vor, den aber nicht alle Einwohner*innen des Dorfes unterschrieben haben. Wer umsiedeln will, kann umsiedeln, wer das nicht tun will, muss es nicht tun.
  • Dem Konzern fehlt zudem die Genehmigung, das Sonderfeld Mühlrose abzubaggern.
  • Die rund 150 Millionen Tonnen Kohle unter Mühlrose werden laut dem Gutachten von Ernst & Young im Auftrag der Bundesregierung nicht benötigt. Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss: „Damit liegt der planmäßig zu fördernde Kohlebedarf durch Erschließung des Sonderfeldes Mühlrose nach unseren Plausibilitätsüberlegungen (…) um 139 Mio. t über dem Kohlebedarf im Ausstiegsszenario gemäß der Bund-/Länder-Einigung.“ (Seite 14 des Gutachtens)

Zudem eine detailliertere Einordnung des Prozesses:

Damit ein Energiekonzern ein Dorf abbaggern darf, ist die normale Abfolge folgende:

  1. ein Gebiet wird raumordnerisch von der Politik zum Kohleabbau freigegeben (in Sachsen festgehalten im sog. Braunkohlenplan Stand 2014)
  2. der Energiekonzern beantragt bei der Bergbaubehörde eine Genehmigung, das Gebiet auch wirklich in Anspruch nehmen zu dürfen. Inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung, Beteiligung der Öffentlichkeit und Erörterungstermin, insgesamt ein Verfahren, das Jahre dauert
  3. dann erst kann der Energiekonzern einen privatrechtlichen Vertrag mit den Umsiedlungsbetroffenen unterzeichnen, der die Details der Umsiedlung regelt und vermeiden soll, dass es zu einer Enteignung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommt. Das ist also wie eine Art vorgezogener Vergleich.

In Mühlrose wurde mit dem Umsiedlungsvertrag von März 2019 Schritt 3 vor Schritt 2 gegangen. Wenn man noch mit einbezieht, dass der veraltete Braunkohlenplan von 2014 gerade überarbeitet wird und neue Entwicklungen wie die Klimakrise, das Kohlegesetz und die damit verbundenen geringeren Kohlebedarfe in diese Überarbeitung mit einfließen werden, könnte man auch sagen, dass sogar Schritt 1 übersprungen wurde.

Nochmal konkreter: eine bergbaurechtliche Genehmigung zur Abbaggerung liegt nur für das Teilfeld Nochten 1 (nordöstlich von Mühlrose) vor. Mühlrose liegt aber im sogenannten Sonderfeld Mühlrose, für das keine bergbaurechtliche Genehmigung vorliegt – sie wurde noch nicht einmal von der LEAG beantragt!

Mehr Infos, inklusive Karte mit Teilfeld Nochten 1 und Sonderfeld Mühlrose:

https://www.kein-tagebau.de/index.php/de/rundbriefe/425-sonderfeld-muehlrose-wer-entscheidet-wann

https://www.bund-sachsen.de/themen/mensch-umwelt/braunkohle/nochten-2-sonderfeld-muehlrose/

https://www.klimareporter.de/strom/ministerium-trickst-mit-leag-gutachten


Alle Dörfer bleiben!

http://www.alle-doerfer-bleiben.de/
https://twitter.com/AlleDoerfer

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